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28.09.2016
EuGH: Rückwirkende Rechnungskorrektur möglich
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 15.09.2016 Rs. C-518/14 "Senatex") hat entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung zum Zwecke des Vorsteuerabzugs rückwirkend für das Jahr der Ausstellung der Rechnung zulässig ist. Nach der bisherigen deutschen Regelung wirkt die Berichtigung lediglich für die Zukunft, d. h. ab dem Jahr der Berichtigung der Rechnung. Dies führte regelmäßig zur Festsetzung von Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p. a.
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Letzte Änderung: 25.02.2020 © Stefan Siegmann Steuerberater 2020
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