Infothek
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Kindergeld: Viermonatsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gilt auch in Corona-Pandemie
Eine Ausbildungswilligkeit ist nicht nachgewiesen, wenn ein 21-jähriger, der seine Ausbildung als Hotelfachmann aus eigener Entscheidung während der Corona-Pandemie unterbrochen hat, nicht bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war und sich auch nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühte, weil er aufgrund der Corona-Pandemie keine Chancen für eine Fortsetzung seiner Ausbildung sah.
mehrGrundfreibetrag ist verfassungskonform
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG für die Jahre 2023 und 2024 entschieden.
mehrWohnungskündigung wegen Stromdiebstahls bei Schaden in Höhe von 50 Euro ist nicht rechtmäßig
Wenn ein Mieter einen Stromdiebstahl begeht, rechtfertigt dies danach weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn der eingetretene Schaden als geringfügig anzusehen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Schaden in Höhe von 50 Euro entstand, der Mieter wiedergutmachungsbereit ist und keine Wiederholungsgefahr besteht.
mehrAntrag auf Kurzarbeitergeld: Arbeitgeber trägt das Zugangsrisiko bei Postversand
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand.
mehrBesteuerung nach Tonnage - Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG
Der Begriff der Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG meint die Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in technischer, kommerzieller und personeller Hinsicht und damit das Management des Schiffsbetriebs. Der Ort der Durchführung der Bereederung bestimmt sich danach, wo die jeweils maßgeblichen (Management-)Entscheidungen getroffen werden und deren Durchführung bzw. Umsetzung überwacht wird.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 11.08.2022 © Stefan Siegmann Steuerberater 2022